RV-Pflicht

Diese Methode nutzen KMU und Selbständige (also wahrscheinlich auch Du), um ihre Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. 📊

Anstatt einer komplizierten Bilanzierung ziehst Du bei der EÜR einfach Deine betrieblichen Ausgaben von den Einnahmen ab. Das, was übrig bleibt, also Dein Gewinn, wird versteuert. 💰

Was gehört alles in die EÜR rein?

  • Einnahmen
    Das umfasst alle Gelder, die Du durch Deine Tätigkeit verdienst. Dazu gehören die steuerpflichtigen Umsätze aus Warenverkauf und für Dienstleistungen (7 oder 19 %). Außerdem beinhaltet es auch umsatzsteuerfreie betriebliche Einnahmen (z. B. Hilfen und Zuschüsse).
  • Ausgaben
    Von Abschreibungen über Wareneinkäufe bis hin zu betrieblichen Steuern. Hierzu zählen Kosten wie Miete, Versicherungen, Beratungskosten, Software, Telefon- und Internetkosten usw., aber auch Personalkosten, wenn Du Mitarbeiter beschäftigst.
  • Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben
    Das sind Gelder, die nicht regelmäßig anfallen. Beispiele: Verkauf von Geschäftsausstattung, Erhalt einer Versicherungsentschädigung oder unerwartete Renovierungskosten.

Wer muss bzw. darf eine EÜR abgeben?

EÜR-berechtigt sind nach §4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz)

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer
  • GbR und Partnergesellschaften mit einem Umsatz pro Jahr von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn pro Jahr vonweniger als 60.000 Euro.

Zusammenfassend kann man sagen:

Im §4 steht, dass alle Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, die EÜR nutzen dürfen.

❌ Alle, die im Handelsregister registriert sind und die, die über die genannten Umsatz- bzw. Gewinnschwellen kommen, müssen bilanzieren.

Aber was kannst Du bei der EÜR eigentlich alles absetzen? 🤔

Hier findest Du eine beispielhafte Aufstellung der Kosten, die natürlich nicht abschließend ist:

  • Abschreibungen für Anschaffungen z.B. Handy, Schränke, Regale, Schreibtische, Stühle, Einrichtung, Inventar, Werkzeuge, PKW, Fahrzeuge, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Software
  • Anlagenabgänge (Restbuchwert der Wirtschaftsgüter)
  • Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Abschreibung für betriebliche Gebäude
  • Raumkosten, Miete, Mietnebenkosten, Grundstückreinigung, Renovierungskosten der Räume, Grundstückskosten, Grundstücksnebenkosten
  • Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale
  • Wareneinkauf, Rohstoffe, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Praxis- und Betriebsbedarf, Verpackung
  • Fremdleistungen
  • Personalkosten, Personalnebenkosten, Berufsgenossenschaft
  • betriebliche Versicherungen, Berufshaftpflicht, Gebühren, Beiträge
  • Kosten Gewerbeanmeldung
  • Arbeitskleidung, Reinigungskosten
  • Wartung, Reparaturen, Instandhaltung, Leasing, Geräte- und Einrichtungskosten
  • der betriebliche Anteil der laufenden Telefon-, Handy- und Internetkosten
  • Kfz-Kosten oder Kfz-Kosten-Pauschalen, Kosten für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
  • Rechtsanwalt, Steuerberater, Beratungskosten, Buchführungskosten
  • Abfall, Entsorgung
  • Porto, Büromaterial
  • Betriebsbedarf, Dekoration
  • EDV- und Software Kosten
  • Reise-, Übernachtungs- und Fortbildungskosten, Verpflegungsmehraufwand
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel, Werbung
  • betriebliche Zinsen, Kontoführungsgebühren, Finanzierungskosten
  • Bewirtungskosten
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung
  • betrieblich verursachte Geschenke
  • betriebliche Steuern
  • bezahlte Umsatzsteuer, Vorsteuer
  • Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen

Das sind KEINE Betriebsausgaben

Betriebsausgaben können tricky sein!

Ja, es ist ziemlich verlockend, einfach mal alles Mögliche anzugeben, denn schließlich verringern die Kosten Deinen steuerpflichtigen Gewinn 😉.

Manche meiner Kunden werden da wirklich kreativ! Vom Wanderschuh bis zur Nackenmassage habe ich hier schon so einiges erlebt. 😄
Leider musste ich meinen Kunden dann schon häufiger mitteilen, dass das Finanzamt da wohl nicht mitspielen wird…
Ich habe mal einige typische Beispiele für Dich gesammelt, die NICHT absetzbar sind.

  • Friseur
    Auch wenn Du Deine Kundinnen und Kunden bei Meetings mit dem perfekten Haarschnitt beeindrucken möchtest, ist dieser leider nicht absetzbar.
    Warum? Weil Du die Frisur auch privat trägst.
  • Essen gehen
    Ist nicht absetzbar. Zumindest nicht, wenn du allein schlemmst. Gemeinsam mit Geschäftspartnern?
    Ja, das geht, und zwar bis zu 70 %. Für Dienstreisen gibt’s übrigens auch Verpflegungspauschalen.
  • Knöllchen
    Auf dem Weg zum Kundentermin und zu spät dran?
    Wenn du geblitzt wirst oder falsch parkst, ist das sehr ärgerlich… und nicht absetzbar.
  • Kleidung
    Normale Kleidung, auch wenn Du sie extra für den Job kaufst (z. B. für ein Fotoshooting in Deinen Markenfarben), ist in der Regel nicht absetzbar. Ausnahme ist spezielle Arbeitskleidung.
  • Tanken
    Wenn Du Deinen PKW sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, solltest Du diese Kosten sauber trennen: Für jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer kannst Du pauschal 0,30 € absetzen. Für private Fahrten gilt das natürlich nicht. Am besten geht das mit einer Fahrtkostentabelle in Excel.

    Hättest Du bei allen Ausgaben gewusst, dass sie nicht absetzbar sind? Oder hat Dich das überrascht?

    Falls Du zum Thema EÜR oder Betriebsausgaben Fragen hast oder unsicher bist: Für eine ausführliche Beratung stehe ich Dir immer gern zur Seite 💪.

    Buch Dir hier direkt Dein Kennenlerngespräch! Ich freue mich auf Dich!

    Herzliche Grüße

    Beate ‒ Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

     

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