Dauerfristverlängerung

Ups! Der 10. des Monats ist schon da und deine Belege stehen noch nicht alle in Lexoffice? 😓📅

Meinen Kundinnen und Kunden, die Umsatzsteuer zahlen müssen, empfehle ich genau für diesen Fall eine Option, die dir (bzw. uns, wenn wir zusammen arbeiten) mehr Zeit verschafft:

🔎Die Dauerfristverlängerung

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du je nach Höhe der Umsatzsteuerschuld aus dem vorherigen Jahr entweder monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Monats deine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Bei der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat. Wenn du also mal krank bist oder es aus irgendeinem anderen Grund nicht schaffst, die Frist einzuhalten, kommst du nicht in Verzug. 😷

🔍 Wie funktioniert das?
Das lässt sich am besten mit einem Beispiel erklären: Ohne Dauerfristverlängerung muss als Monatszahler die Umsatzsteuervoranmeldung für Mai bis zum 10. Juni eingereicht werden. Mit der Dauerfristverlängerung hast du bis zum 10. Juli Zeit.

📌 Wichtig für Monatszahler: Wenn du monatlich Umsatzsteuer zahlst, musst du eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten, um die Fristverlängerung in Anspruch nehmen zu können. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das Vorjahr (§§46, 47 UStDV). Quartalszahler sind von dieser Regelung nicht betroffen.

📝 Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?

Die Fristverlängerung musst du nur einmal beim Finanzamt beantragen, ohne Begründung. Sie gilt dann ab dem Monat der Antragstellung. Gut zu wissen: Du bekommst keinen extra Bescheid vom Finanzamt, wenn sie genehmigt wurde. Wenn du nichts hörst, kannst du davon ausgehen, dass es passt 😉.

🔁 Übermittlung

Die Dauerfristverlängerung kannst du einfach über ELSTER online beantragen, oder, falls vorhanden, auch dein Steuerberater.

Nutzt du die Dauerfristverlängerung bereits?

Bei Fragen melde dich gern. 💬😊

Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

 

 

0 Kommentare