Alles, was du zur Homeoffice Pauschale 2023 wissen musst
Arbeitest du weiterhin von zu Hause aus? 💻
Obwohl sich das Leben mittlerweile Gott sei Dank für die meisten von uns wieder “normalisiert hat”, ist bei vielen eine Veränderung aus Corona-Zeiten geblieben. Und die ist nicht unbedingt negativ 😉.
Die Möglickeit im Homeoffice zu arbeiten und nicht täglich ins Büro zu fahren. 2020 wurde sie während Corona eingeführt und auch im Jahr 2023 darf sie bleiben – ab sofort sogar unbefristet.
Was du sonst noch wissen solltest:
➡️ Die Pauschale steigt von 5€ auf 6€ pro Tag und du kannst sie für max. 210 Tage im Jahr in Anspruch nehmen. Vorher waren es max. 120 Tage. Damit steigt der jährliche Höchstbetrag, den du geltend machen kannst, von 600 € auf 1.260€.
➡️ Keine räumliche Vorgabe: Die Home-Office-Pauschale kannst du auch in Anspruch nehmen, wenn du keine eigene Arbeitszimmereinrichtung oder ein extra Büro hast. Es ist ok, wenn du z. B. in deinem Wohnzimmer einer Arbeitsecke eingerichtet hast oder am Esstisch arbeitest.
➡️ Die Pauschale kann von Arbeitnehmern, Selbstständigen oder Studenten für den Bereich der Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben genutzt werden.
➡️ Wenn du verheiratet bist und ihr zusammenveranlagt seid, kann trotzdem jeder von euch die Pauschale gelten machen und absetzen, soweit ihr beide jeweils die Voraussetzung erfüllt.
❌ Aber Achtung! ❌
An Tagen, an denen du eine andere berufliche Betätigungsstätte – und sei es nur ganz kurz – aufsuchst, entfällt die Pauschale. Damit meine ich nicht den Firmensitz deines Arbeitsgebers, sondern es reicht schon z. B. ein betrieblicher Gang zur Post und die Pauschale für diesen Tag wird gestrichen.
Herzliche Grüße
Beate – eure freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊