Grafik Reverse-Charge-Verfahren

Wann zählt mein Unternehmen als KMU? Diese Frage ist fast immer relevant, wenn du irgendwelche Förderungen beantragen möchtest. Denn oftmals ist der Zugang zu den Förderprogrammen speziell auf diese Unternehmensgruppe ausgerichtet.

Oder steckst du gerade mitten in der Unternehmensgründung?
Auch dann kannst du bereits Fördermittel in Anspruch nehmen und die richtige Einstufung ist wichtig.

In diesem Blogartikel erfährst du mehr über die Definition von KMU’s und ich gehe auf Fragen ein, die mir in meinem Arbeitsalltag immer wieder über den Weg laufen.

1. Definition

Die Abkürzung selbst steht für „kleine und mittlere Unternehmen“. Dabei ist die Rechtsform deines Unternehmens nicht ausschlaggebend. Die Schwellenwerte, wie dein Unternehmen einzuordnen ist, sind ziemlich genau definiert.

So werden KMU unterschieden:

➡️ Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
• weniger als 10 Mitarbeiter:innen und
• einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben.

➡️ Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
• weniger als 50 Mitarbeiter:innen und
• einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.

➡️ Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
• weniger als 250 Mitarbeiter:innen und
• einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.

Als Grundlage dient der zuletzt durchgeführte Jahresabschluss. Hast du neu gegründet und kannst noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr geschätzt.

2. Fragen aus meinem Arbeitsalltag

❓ Kann ich den Status „KMU“ verlieren?

Na klar! Allerdings erst dann, wenn dein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Grenzen unter- beziehungsweise überschreitet.

Achtung Sonderfall: Wenn die Unter/-Überschreitung der Schwellenwerte damit zusammenhängt, dass du z. B. Anteile an deinem Unternehmen verkauft bzw. sich die Eigentumsverhältnisse durch den Erwerb von Kapitalanteilen verändert haben, dann solltest du dich genau informieren. Dann tritt der Erwerb beziehungsweise der Verlust des KMU-Status unmittelbar ein.

❓ Zählen alle Mitarbeiter:innen mit rein? Was ist mit Azubis und Teilzeitkräften?

Als Grundlage für die Mitarbeiteranzahl werden die sogenannten Jahresarbeitseinheiten (JAE) herangezogen. Da fallen alle während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer:innen rein, egal ob Lohn- oder Gehaltsempfänger. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind ausgenommen. Zudem gehen auch mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen, in die Mitarbeiterzahl ein.

Puh, das war jetzt ganz schön viel Theorie, oder? Hast du noch weitere Fragen rund um das Thema KMU? Dann hinterlasse mir gern einen Kommentar.

Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

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