Verlängerung go-digital bis 31.12.2024

Gute Nachrichten: Auch 2022 kannst du mit dem Förderprogramm „go-digital“ durchstarten, denn die Laufzeit wurde noch einmal verlängert – und das direkt bis zum 31.12.2024.

Welche Projekte werden gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es, um als Unternehmen an dem Förderprogramm teilzunehmen? Und wann bin ich nicht antragsberechtigt?

Auf diese Fragen gehe ich in diesem Blogartikel ein:

❓ Welche Projekte werden gefördert?

Mit „go-digital“ können Projekte zur digitalen Markterschließung – dazu gehört z. B. auch die Erstellung eines Onlineshops – oder auch die Umstellung auf digitalisierte Geschäftsprozesse (z.B. Einführung eines Warenwirtschaftssystems oder einer Buchhaltungssoftware) gefördert werden.

🎯 Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe mit technologischem Potenzial dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsmodelle mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren, service- und kundengerecht zu gestalten und das ganze effizient und sicher umzusetzen.

Dabei wird dir als UnternehmerIn je nach Projekt ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen zur Seite gestellt (ich arbeite mit drei autorisierten Beratern zusammen und kann dir diese sehr gern weiterempfehlen). Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen fünf Modulen:

✅ Digitalisierungsstrategie
✅ IT-Sicherheit
✅ Digitalisierte Geschäftsprozesse
✅ Datenkompetenz
✅ Digitale Markterschließung.

Somit wird gewährleistet, dass du eine auf dich und deine Bedürfnisse genau abgestimmte Beratung erhältst.

Die Förderung umfasst bis zu 30 Beratungstage mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto. Du zahlst nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Das lohnt sich, oder?

❓ Welche Voraussetzungen gibt es, um als Unternehmen an dem Förderprogramm teilzunehmen?

Im Förderprogramm „go-digital“ können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die

✅ weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
✅ im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
✅ eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

besitzen.

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lautet für „go-digital“ laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %); (gemäß der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.6.2014).

❓ Wann bin ich nicht antragsberechtigt?

Nicht förderfähig sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

❌ Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
❌ Freie Berufe nach § 18 EStG
❌ Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
❌ Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
❌ Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
❌ Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
❌ Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind.

In der Praxis sieht das dann so aus:

Antragsberechtigt sind nur autorisierte Beratungsunternehmen. Ich kümmere mich im Vorfeld darum, dass alle Unterlagen vollständig vorbereitet sind und übermittle sie im Anschluss an das Beratungsunternehmen, mit dem ich zusammenarbeite. Dort wird dann die letztendliche Online-Antragstellung vorgenommen.

Planst du ein größeres Digitalisierungsprojekt und suchst noch den passenden „go-digital“-Berater? Melde auch du dich bei Interesse sehr gern bei mir, ich stelle den Kontakt zum Beratungsunternehmen her und unterstütze euch gemeinsam bei der Antragstellung und der finalen Endabrechnung inkl. Verwendungsnachweis.

Weitere Informationen findest du hier.

Du möchtest noch mehr erfahren? Am 15.2.2022 von 11.00 bis 12.00 Uhr veranstaltet das Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft unter dem Motto „Digital durchstarten“ ein kostenloses Webinar. Hier geht’s zur Anmeldung.

Hast du schon einmal Förderungen für dein Unternehmen genutzt? Erzähl mir gern davon in den Kommentaren.

Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

 

 

 

 

 

 

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